besseres online marketing.

Abmahnungen wegen fehlendem Impressum bei Facebook-App

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Jul 22, 2013 Allgemein, News, Online Marketing, Onlinemarketing für Hotels, Web Design , , , , Comments are off

Pflichtangaben sind wichtig und sollen es dem Nutzer von Internetangeboten leicht und einfach machen herauszufinden, wer das Angebot gestaltet, dafür verantwortlich ist und wen man bei Fragen dazu kontaktieren kann.

So weit, so gut – so soll es sein. Dass Anwälte mit Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen diese Informationspflicht z.B. aus (angeblich) wettbewerbsrechtlichen Gründen damit Geld verdienen wollen ist ein Übel, mit dem man leider leben muss.

Ethisch-moralisch müssen sich diese meist leider nur vor sich selbst dafür verantworten.

Diesmal also wieder das Impressum auf Facebookseiten.

Auf der mobilen Version zeigt Facebook nämlich den auf den Desktopseiten oft dafür genutzten Tab leider nicht an – da hilft nur der Umweg über die Infobox, die über den Punkt „Weitere Informationen“ im sichtbaren Bereich der App gut zu erreichen ist.

Zusätzlich kann man das Impressum mit Link auch noch unter „Ausführliche Beschreibung“ als ersten Punkt unterbringen – dann ist der Link derzeitig sogar im direkt sichtbaren Bereich.

facebook_info

Mehr dazu auch auf den Webseiten der t3n.

Bitte beachten: ich darf und kann keine Rechtberatung bieten – das sind also nur ein paar praktische Tipps, um sich nach Möglichkeit besser abzusichern.